Teilhabeverlust reduzieren und Wiedereingliederung


Teilhabe wird als sozialpolitisches Konzept für Selbstbestimmung und Eigenverantwortung definiert. Das SGB IX enthält spezielle Regelungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Soziale Teilhabe meint teilhaben am Leben in der Gemeinschaft. Das umfasst u. a. das gesellschaftliche und politische Leben, kulturelle Aktivitäten sowie bezahlte und unbezahlte Arbeit.  

Leistungen zur sozialen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigte Teilhabe in den Lebensbereichen ermöglichen, für die es keine anderen Leistungen zur Teilhabe und Rehabilitation gibt, z.B. beim Wohnen, beim Einkaufen, bei Behördengängen und in der Freizeit.

Mit dem Bundesteilhabegesetz werden Möglichkeiten und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein umfassendes Gesetzespaket, das viele Verbesserungen von der Prävention bis zur gesellschaftlichen Eingliederung vorsieht. (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Felia begleitet Sie gern auf dem Weg, Ihre Teilhabe am Leben so gut wie möglich zu gestalten, alles auszuloten, was Ihnen und ihren pflegenden Angehörigen helfen kann und wie Sie dies beantragen und erhalten können.

Leistungen der Eingliederungshilfe 

Dazu berechtigt sind Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen, darunter auch Ausländer, die in Deutschland ansässig sind und keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. 

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind sehr vielfältig. Sie sind in Teil 2 des SGB IX zusammen-gefasst und in vier Leistungsgruppen aufgeteilt.      (Quelle: Bundesteilhabegesetz, 01.01.2020).

Leistungen zur Sozialen Teilhabe

 

Sie stellen die behinderungsbedingt notwendige Unterstützung im sozialen Bereich sicher. Zu ihnen gehören etwa die Unterstützung beim Wohnen und in der Freizeit sowie heilpädagogische Leistungen und Leistungen zur Mobilität. Von besonderer Bedeutung ist § 78 SGB IX, in dem die Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags geregelt sind. 

 

Ebenso sind Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, zur Förderung der Verständigung sowie zu Hilfsmitteln geregelt.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 

Das Ziel ist die Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer geeigneten Beschäftigung einschließlich der Weiterentwicklung von Leistungsfähigkeit und Persönlichkeit, wie

- Hilfen zur Erlangung und Erhaltung eines Arbeitsplatzes einschließlich beruflicher   Eingliederung (siehe auch Hamburger Modell)

- individuellen beruflichen Anpassung und Weiterbildung 

- Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen

Leistungen zur Teilhabe an Bildung 

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten hierüber die aufgrund ihrer Behinderung notwendige Unterstützung in der Schule, bei der Ausbildung oder im Studium. Wichtigste Leistungen für Kinder mit geistiger Behinderung ist die Schulbegleitung. Zu dieser Leistung gehört auch die Unterstützung am Nachmittag in einer Offenen Ganztagsschule. 

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 

Das Recht der Eingliederungshilfe sieht außerdem Leistungen zur medizinischen Rehabilitation vor. Zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation gehören beispielsweise die Frühförderung und die Gewährung von Heil-­ und Hilfsmitteln.