Barrierefreier Umbau
Hier kann nur stichpunktartig skizziert werden, was bei einem barrierefreien Umbau zu bedenken und zu beachten ist. Besteht infolge Krankheit oder Unfall ein akuter Bedarf an Barrierefreiheit oder soll für das Alter vorsorglich umgebaut werden? Genügt die Umrüstung einzelner Wohnbereiche, wenn ja welcher?
Der Umbau einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses mit dem Ziel der Barrierefreiheit ist ein großes, komplexes Vorhaben, das sowohl in der Planung als auch in der Bauausführung spezielle Kompetenzen erfordert, zeitweilige Belastungen der Bewohner mit sich bringt und sich kostenintensiv erweisen kann.
Bevor man ans Werk geht muss die vorhandene Bausubstanz sorgfältig vermessen und geprüft werden. Erforderlichenfalls sind die DIN 18040 und die Landesbauordnung zu beachten.
Kernforderungen
- ausreichende Breite von Türen und Fluren
- genügend Raum in Küche und Bad
- ebenerdige Dusche
- Beseitigung aller Türschwellen
- zunehmend auch die Nutzung der Smart-Home-Systeme
- höhenverstellbare Waschtische und Toiletten
- Treppenliftsysteme
- Spezielle Handläufe mit Knicktechnik
Zusätzliche Leistungen
- ggf. noch Hilfen im Außenbereich, die sich im Detail vervielfachen und komplizieren können
Eine detaillierte Planung ist also von großem Vorteil, auch vor dem Hintergrund der erforderlichen Finanzierung. § Bis zu 4000,00 € kann die Pflegekasse beisteuern, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Am barrierefreien Badumbau kann die Krankenkasse z.B. die Kosten für einen Badewannenlift, für eine Toilettensitzerhöhung, für Stützgriffe übernehmen.
Nicht zuletzt bedarf es solider Unternehmen, die fähig sind, die jeweiligen Umbauten und Umrüstungen kostengünstig und in der gebotenen Qualität zu realisieren.
§ Die Träger beruflicher Rehabilitation (Rentenkasse, Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaft) sowie die Integrations-ämter fördern u.a. barrierefreie Umbauten an den Eingangsbereichen der Wohnung (z.B. Lifte, Aufzüge).
§ Es bestehen Programme für altersgerechtes Bauen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), nach denen Zuschüsse und günstige Kredite gewährt werden können.
§ Fast alle Bundesländer verfügen über Wohnbauförderprogramme für behindertengerechtes Bauen, nach denen einkommensabhängig Zuschüsse beantragt werden können.
§ Und nicht zuletzt beteiligen sich auch etliche Stiftungen finanziell am barrierefreien Umbau (z.B. für Rollstuhlfahrer, für behinderte Kinder).
Egal ob Sie ein Zimmer, ein ganzes Haus und den Garten dazu barrierefrei umgestalten oder, egal ob Sie eine sehr schnelle Lösung bzw. auf längere Sicht umrüsten möchten,
=> Felia berät und unterstütz Sie von der Bestandsaufnahme über die Planung und Durchführung des Umbaus bis hin zur sicheren Nutzung der neuen Unterkunft – kommen sie vertrauensvoll auf uns zu!